Gerichtliches Mahnverfahren zum Festpreis

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Was ist das gerichtliche Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688–703d ZPO) ist ein vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Es ermöglicht Gläubigern, ohne aufwendiges Klageverfahren einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Das Verfahren wird in Deutschland zentral von den Mahngerichten der Bundesländer bearbeitet.

Im Gegensatz zu einem regulären Zivilprozess ist das Mahnverfahren deutlich schneller, kostengünstiger und erfordert keine mündliche Verhandlung. Es eignet sich besonders für unbestrittene Forderungen, bei denen der Schuldner schlicht nicht zahlt.

Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens

1

Mahnbescheid beantragen

Der Gläubiger stellt beim zuständigen Mahngericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Die Forderung muss dabei nicht begründet werden.

2

Zustellung an den Schuldner

Das Gericht prüft den Antrag auf formale Richtigkeit und stellt den Mahnbescheid per Post an den Schuldner zu.

3

Widerspruchsfrist (2 Wochen)

Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Erfolgt kein Widerspruch, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.

4

Vollstreckungsbescheid

Der Vollstreckungsbescheid ist einem Urteil gleichgestellt. Damit kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, etwa durch Kontopfändung oder Gerichtsvollzieher.

Vorteile des Mahnverfahrens

  • Der Mahnbescheid wird in wenigen Tagen erlassen.
  • Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und gering.
  • Bei berechtigten Forderungen trägt der Schuldner die Kosten.
  • Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht die sofortige Zwangsvollstreckung.
  • Der Titel ist 30 Jahre lang gültig und vollstreckbar.
  • Das Verfahren läuft vollständig online ohne Behördengang.

Wann lohnt sich ein Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich besonders dann, wenn ein Schuldner eine unbestrittene Geldforderung trotz Mahnung nicht begleicht. Das betrifft beispielsweise offene Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen, ausstehende Mietzahlungen oder Pachtzinsen, unbezahlte Honorarforderungen gegen säumige Auftraggeber sowie nicht geleistete Darlehensrückzahlungen.

Voraussetzung ist, dass die Forderung auf eine bestimmte Geldsumme in Euro gerichtet ist und der Schuldner einen bekannten Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland hat. Das Verfahren lohnt sich vor allem bei Forderungen, die der Schuldner dem Grunde nach nicht bestreitet, sondern schlicht nicht zahlt.

Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, geht das Verfahren in ein reguläres Klageverfahren über. Auch in diesem Fall begleiten wir Sie selbstverständlich weiter.

Unser Festpreis-Service

Über online-mahnbescheid.eu beauftragen Sie Ihren Mahnbescheid bequem online. Im Festpreis enthalten:

  • Anwaltliche Prüfung Ihrer Forderung
  • Antragstellung beim Mahngericht
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  • Nur gesetzliche Gebühren ohne versteckte Kosten oder Provision
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