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Firmenstatus

Ist die Firma bereits gegründet?

Ist die Firma im Handelsregister eingetragen?

Wünschen Sie Unterstützung bei der Firmengründung?

Gerne begleiten wir Sie von der Wahl der geeigneten Rechtsform über die Gestaltung der Gesellschaftsverträge bis hin zur rechtlichen Umsetzung und Koordination der Gründung.

Für eine individuelle Beratung empfehlen wir, einen Termin zu vereinbaren, in dem wir Ihr Vorhaben, Ihre Ziele sowie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Detail besprechen. Die Beratung kann wahlweise als Videokonferenz, Telefontermin oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen.

Zur einfachen und schnellen Terminvereinbarung steht Ihnen unser Online-Terminbuchungstool zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin.

Wo soll die Marke gelten?

Bitte wählen Sie hier die Länder bzw. Schutzgebiete aus, in denen Ihre Marke geschützt werden soll. Im Markenrecht gilt das Territorialprinzip: Der Markenschutz entsteht grundsätzlich nur für das Gebiet, in dem die Marke angemeldet und eingetragen ist. Eine Markenanmeldung wirkt daher nicht automatisch weltweit, sondern jeweils nur für die ausgewählten Staaten oder Verbände.

Je nach gewähltem Schutzgebiet sind unterschiedliche Markenämter zuständig, etwa nationale Markenämter, das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für Unionsmarken oder die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) für internationale Markenanmeldungen. Die Zuständigkeit und das Anmeldeverfahren richten sich nach dem gewünschten territorialen Schutzumfang. Wir verfügen über elektronischen Zugang zu den zuständigen Markenämtern und übernehmen für Sie die vollständige Anmeldung sowie die gesamte Korrespondenz mit den Markenämtern, einschließlich Rückfragen, Beanstandungen und Fristenmanagement.

Waren und Dienstleistungen

Für welche Waren oder Dienstleistungen soll die Marke geschützt werden?

Ihre Auswahl

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Bitte wählen Sie nur diejenigen Waren und Dienstleistungen aus, die Sie tatsächlich beabsichtigen, in den nächsten Jahren unter der Marke zu nutzen. Für Marken gilt nach Ablauf der Benutzungsschonfrist, dass nicht genutzte Waren oder Dienstleistungen von Wettbewerbern angegriffen und gelöscht werden können. Solche Nichtbenutzungsangriffe sind regelmäßig mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden.

Die Klassen der Nizza-Klassifikation sind sozusagen Oberbegriffe, die einzelne Waren und Dienstleistungen thematisch zusammenfassen. Für den Markenschutz genügt es jedoch nicht, lediglich Klassen auszuwählen. Entscheidend ist, dass die konkreten Waren und Dienstleistungen benannt werden, für die die Marke verwendet werden soll. Dabei empfiehlt es sich, die vom System vorgeschlagenen harmonisierten Begriffe zu verwenden, da diese von den Markenämtern anerkannt und bevorzugt akzeptiert werden.

Kostenmäßig spielt es keine Rolle, wie viele einzelne Waren oder Dienstleistungen innerhalb einer Klasse ausgewählt werden. Maßgeblich für die Amtsgebühren ist allein die Anzahl der gewählten Klassen. Die Gebührenberechnung erfolgt automatisch über unser Tool und enthält eine transparente Kostenabschätzung. In der Regel gilt: Je weniger Klassen angemeldet werden, desto geringer sind die Kosten.

Markenrecherche

Sollen wir eine Recherche nach kollidierenden Kennzeichen durchführen?

Eine Markenrecherche dient dazu, frühzeitig zu prüfen, ob bereits identische oder ähnliche Kennzeichen existieren, die Ihrer geplanten Marke entgegenstehen könnten. Entgegenstehende ältere Rechte können nicht nur zur Zurückweisung der Markenanmeldung führen, sondern auch Abmahnungen, Widersprüche oder kostspielige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

Wir bieten derzeit Markenrecherchen für Deutschland und die Europäische Union an. Die Recherche konzentriert sich auf eingetragene Marken, bezieht darüber hinaus aber auch Namensrechte, Firmenkennzeichen und geschäftliche Bezeichnungen ein, soweit diese recherchierbar sind.

Grundsätzlich können Sie eine Markenrecherche auch selbst durchführen, etwa in öffentlich zugänglichen Datenbanken. Dabei besteht jedoch das Risiko, relevante ähnliche Zeichen zu übersehen oder die rechtliche Bedeutung von Treffern falsch einzuschätzen. Insbesondere die Beurteilung von Zeichenähnlichkeit, der Nähe der Waren und Dienstleistungen sowie des Schutzumfangs älterer Kennzeichen erfordert Erfahrung.

Nach Abschluss der Recherche stellen wir Ihnen einen strukturierten Recherchebericht zur Verfügung, der die festgestellten Treffer zusammenfasst und eine fundierte Grundlage für die weitere Entscheidung bietet. Die Markenrecherche ist zwar keine zwingende Voraussetzung für eine Anmeldung, stellt aber eine wichtige Maßnahme zur Risikominimierung dar.

Ihre Kontaktdaten

Bitte geben Sie hier die Kontaktdaten desjenigen an, auf den die Marke angemeldet werden soll. Diese Person oder dieses Unternehmen wird als Markeninhaber eingetragen. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt zudem die Rechnungsstellung.

Die Kontaktdaten müssen vollständig und korrekt sein, da sie gegenüber den Markenämtern als verbindliche Angaben des Markeninhabers verwendet werden und für die gesamte Korrespondenz maßgeblich sind.

Wir empfehlen zusätzlich die Angabe eines PGP-Public-Keys. Dadurch kann die elektronische Kommunikation, insbesondere bei der Übermittlung sensibler Unterlagen oder Informationen, verschlüsselt erfolgen und ein höheres Maß an Vertraulichkeit gewährleistet werden.

Zusammenfassung

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden.

Markeninformationen
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Schutzgebiete:
Nizza-Klassen:
Waren/Dienstleistungen:
Recherche:
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Kostenvoranschlag

Hinweis: Die Rechtsanwaltsgebühren werden als Pauschalhonorar i.R. einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG erhoben. Aus berufsrechtlichen Gründen haben wir darauf hinzuweisen, dass eine gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss eine ordnungsgemäße Rechnung. Amtsgebühren werden exakt nach ihrem tatsächlichen Anfall abgerechnet; eine etwaige Vorauszahlung erfolgt ausschließlich als Vorschuss auf die später anfallenden Amtsgebühren. Gebühren der WIPO werden in Schweizer Franken (CHF) berechnet und unterliegen Wechselkursschwankungen. Maßgeblich ist jeweils der zum Zeitpunkt der Gebührenentstehung aktuelle Wechselkurs. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Kontaktdaten
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