Sie erhalten eine elektronische Urkunde mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der eIDAS-Verordnung. Die Priorität wird durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bestätigt. Im Streitfall stehen wir zudem als Zeuge vor Gericht zur Verfügung, um die Priorität Ihres Werkes zu belegen.
Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes, im Streitfall ist jedoch häufig streitig, wer das Werk zuerst geschaffen hat. Genau hier setzt der Prioritätsnachweis an: Er dokumentiert rechtssicher den Zeitpunkt der Existenz Ihres Werkes und erleichtert die Beweisführung erheblich.
Pauschalpreis: 149,00 EUR zzgl. USt.
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Hinweis: Die Rechtsanwaltsgebühren werden als Pauschalhonorar i.R. einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG erhoben. Aus berufsrechtlichen Gründen haben wir darauf hinzuweisen, dass eine gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss eine ordnungsgemäße Rechnung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.