Welche Art von Designanmeldung?

Ein eingetragenes Design schützt die äußere Gestaltung eines Produkts, insbesondere Form- und Farbgebung. Maßgeblich für den Schutz ist ausschließlich das, was in den bei der Anmeldung eingereichten Darstellungen sichtbar wird.

Mit der Eintragung beim DPMA entsteht ein wirksamer Designschutz für das gesamte Bundesgebiet. Das eingetragene Design verleiht ein ausschließliches Nutzungsrecht und ermöglicht es, gegen identische oder ähnliche Gestaltungen vorzugehen, die keinen anderen Gesamteindruck hervorrufen.

Wer seine Produkte über Deutschland hinaus vermarktet, kann den Designschutz auf weitere Länder ausdehnen. Das Unionsgeschmacksmuster bietet einen einheitlichen Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten. Darüber hinaus ermöglicht das Haager System eine zentrale Anmeldung mit Schutzwirkung in ausgewählten Vertragsstaaten weltweit. Welche Länder erfasst sind, kann individuell festgelegt werden.

Design-Details

Kurze Beschreibung, was das Design darstellt

Dateien hier ablegen oder klicken

PNG, JPG, PDF (max. 10 MB pro Datei)

Bitte laden Sie hier die Abbildung(en) des Designs hoch, das Sie schützen lassen möchten. Die Abbildung sollte das Design klar und deutlich aus allen relevanten Ansichten zeigen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Urheberrechte an den Abbildungen verfügen bzw. diese selbst erstellt haben. Bewahren Sie den Nachweis der Urheberschaft (z.B. Originaldateien mit Erstelldatum) auf.

Wo soll das Design geschützt werden?

Wählen Sie die Länder aus, in denen Ihr Design geschützt werden soll. Deutschland erfolgt über das DPMA, alle anderen Länder über das Haager Abkommen (internationale Designanmeldung bei der WIPO).

Die internationalen Gebühren richten sich nach den gewählten Schutzländern und werden von der WIPO in Schweizer Franken (CHF) erhoben. Die EU-Designanmeldung schützt Ihr Design automatisch in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten.

Aufschiebung der Bekanntmachung

Möchten Sie die Veröffentlichung Ihres Designs verzögern?

Beantragen Sie die Aufschiebung der Bekanntmachung, werden zunächst nur die bibliografischen Daten der Designanmeldung veröffentlicht. Die Wiedergabe des Designs selbst wird für bis zu 30 Monate nicht veröffentlicht.

Während dieser Zeit bleibt das eingetragene Design geheim. Dies ermöglicht es, Marketingmaßnahmen vorzubereiten oder Fertigungsprozesse abzuschließen, ohne das Design frühzeitig offenzulegen. In Branchen wie der Mode- oder Automobilindustrie kann eine vorzeitige Veröffentlichung den wirtschaftlichen Erfolg erheblich beeinträchtigen.

Zu beachten ist, dass während der Aufschiebungsfrist kein Schutz mit absoluter Sperrwirkung besteht, sondern lediglich Nachahmungsschutz. Ein Vorgehen ist nur gegen Produkte möglich, die in Kenntnis des eingetragenen Designs hergestellt wurden. Der Nachweis dieser Kenntnis kann in der Praxis schwierig sein. Unabhängige Parallelschöpfungen sind nicht angreifbar. Erst mit der Veröffentlichung der Designdarstellungen entsteht ein Schutz mit absoluter Sperrwirkung.

Die Aufschiebungsfrist beträgt maximal 30 Monate und beginnt mit dem Anmeldetag, bei Inanspruchnahme einer Priorität mit dem Prioritätstag. Da zunächst nur bibliografische Daten veröffentlicht werden, fallen anfänglich geringere Anmeldegebühren an.

Erzeugnisliste

Welche Erzeugnisse soll das Design schützen?

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Bitte geben Sie an, für welche Erzeugnisse Ihr Design bestimmt ist. Die Locarno-Klassifikation dient der internationalen Einordnung von Designs nach Produktkategorien.

Die Angabe der Erzeugnisse ist wichtig für die korrekte Klassifizierung Ihres Designs. Sie können mehrere Erzeugnisse aus verschiedenen Klassen auswählen. Die Klassifizierung hat Einfluss auf den Schutzumfang und die Recherchierbarkeit Ihres eingetragenen Designs.

Ihre Kontaktdaten

Bitte geben Sie hier die Kontaktdaten desjenigen an, auf den das Design angemeldet werden soll. Diese Person oder dieses Unternehmen wird als Designinhaber eingetragen. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt zudem die Rechnungsstellung.

Die Kontaktdaten müssen vollständig und korrekt sein, da sie gegenüber den Designämtern als verbindliche Angaben des Designinhabers verwendet werden und für die gesamte Korrespondenz maßgeblich sind.

Wir empfehlen zusätzlich die Angabe eines PGP-Public-Keys. Dadurch kann die elektronische Kommunikation, insbesondere bei der Übermittlung sensibler Unterlagen oder Informationen, verschlüsselt erfolgen und ein höheres Maß an Vertraulichkeit gewährleistet werden.

Zusammenfassung

Bitte prüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden.

Designinformationen
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Art:
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Schutzgebiete:
Aufschiebung:
Erzeugnisse:
Kostenvoranschlag

Hinweis: Die Rechtsanwaltsgebühren werden als Pauschalhonorar i.R. einer Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG erhoben. Aus berufsrechtlichen Gründen haben wir darauf hinzuweisen, dass eine gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Selbstverständlich erhalten Sie im Anschluss eine ordnungsgemäße Rechnung. Amtsgebühren werden exakt nach ihrem tatsächlichen Anfall abgerechnet; eine etwaige Vorauszahlung erfolgt ausschließlich als Vorschuss auf die später anfallenden Amtsgebühren. Gebühren der WIPO werden in Schweizer Franken (CHF) berechnet und unterliegen Wechselkursschwankungen. Maßgeblich ist jeweils der zum Zeitpunkt der Gebührenentstehung aktuelle Wechselkurs. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Kontaktdaten
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