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Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Markenschutz
Grundlagen
Welche Vorteile bietet eine Markenanmeldung?
Durch die Markenregistrierung erhalten Sie ein Monopolrecht. Damit sichern Sie sich die Marke für die eigene Verwendung. Eine starke Marke erhöht Ihre Unverwechselbarkeit und den Unternehmenswert.
Eine Marke dient dazu, anderen Unternehmen die Nutzung oder Registrierung identischer oder verwechslungsfähiger Zeichen für gleiche, ähnliche oder sogar unterschiedliche Waren und Dienstleistungen zu untersagen.
Wann ist der Beste Zeitpunkt für eine Markenanmeldung?
Eine frühzeitige Anmeldung ist entscheidend: Um bestmöglichen Schutz zu gewährleisten, sollte die Marke möglichst früh angemeldet werden. Dadurch wird ein früher Anmeldetag und Prioritätsrecht begründet, was das Risiko verringert, dass Dritte durch identische oder ähnliche Marken (oder Firmennamen) ein konkurrierendes Recht erwerben.
Durch eine frühe Anmeldung kann die Marke zudem sofort genutzt werden, noch bevor das Schutzrecht endgültig erteilt wird. Dies ermöglicht eine schnelle kommerzielle Verwendung und stärkt u.U. die Rechtsposition gegenüber Dritten.
Es ist prinzipiell auch möglich, Marken ohne unmittelbare Nutzungsabsicht anzumelden, um sie später bei Bedarf einzusetzen. Dies kann strategisch sinnvoll sein, um Markenrechte frühzeitig zu sichern. Zu beachten ist hier aber die sog. Nutzungsschonfrist.
Was kann als Marke angemeldet werden?
Neben Wortmarken sind auch Bildmarken, Wort-Bild-Marken, 3D-Marken, Farbmarken und Hörmarken schützbar, sofern sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Die Marke darf nicht rein beschreibend sein und muss unterscheidungskräftig sein.
Sollte der Firmenname auch als Marke geschützt werden?
Ja, denn ein Firmenname ist regelmäßig nur regional im tatsächlichen Geschäftsgebiet geschützt, während eine Marke im gesamten Geltungsbereich des jeweiligen Markenrechts (z.B. ganz Deutschland) Schutz bietet. Zudem sind Markenrechte einfacher durchsetzbar, da der Schutzumfang durch die Eintragung feststeht, während beim Firmennamen erst der tatsächliche Nutzungsumfang nachgewiesen werden muss.
Was ist die Benutzungspflicht?
Eine Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach Registrierung ernsthaft genutzt werden, sonst kann sie wegen Nichtbenutzung gelöscht werden. Die Benutzung muss für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen im relevanten Gebiet erfolgen.
Anmeldeprozess
Deutsche Marke oder EU-Marke?
Nationale Marken sind kostengünstiger (ab 290 €) und in der Regel schneller registrierbar. EU-Marken (ab 850 €) bieten hingegen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Faustregel gilt: Wer geschäftlich in mehreren EU-Ländern aktiv ist oder dies plant, sollte eine Unionsmarke in Erwägung ziehen.
Wird eine Unionsmarke angestrebt, empfehlen wir aus Gründen der Absicherung zusätzlich die parallele Anmeldung einer deutschen Marke. So ist gewährleistet, dass der Markenschutz für Deutschland bestehen bleibt, falls es im Rahmen der Unionsmarke zu Problemen mit absoluten oder relativen Schutzhindernissen in anderen EU-Mitgliedstaaten kommt.
Was sind Nizza-Klassen?
Die internationale Nizza-Klassifikation teilt Waren und Dienstleistungen in 45 Kategorien ein. Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, für welche Klassen Schutz beansprucht wird. Die meisten Marken benötigen 1-3 Klassen für ausreichenden Schutz.
Wie lange dauert die Registrierung?
Bei den Markenämtern gilt Folgendes: Für deutsche Marken beträgt die Zeit bis zur Registrierung in der Regel 3 bis 4 Monate. Bei EU-Marken erfolgt die formale Prüfung zwar innerhalb weniger Wochen, die Eintragung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist. Gegen Aufpreis sind bei den Ämtern beschleunigte Verfahren möglich. Die Dauer der Bearbeitung ist rechtlich allerdings von untergeordneter Bedeutung, da der Markenschutz rückwirkend ab dem Anmeldetag gilt.
Rechtliches
Prüft das DPMA vorhandene Marken?
Nein, das DPMA prüft nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Inhaber bestehender Marken können nach Eintragung Widerspruch erheben. Eine professionelle Markenrecherche vor Anmeldung ist daher essenziell.
Wie wehre ich mich gegen Markenverletzungen?
Sie können Abmahnungen versenden oder gerichtlich vorgehen (Unterlassung/Schadensersatz). Die Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, sie für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden.
Was tun bei einer Abmahnung?
Prüfen Sie zunächst die Berechtigung der Vorwürfe. Bei berechtigten Ansprüchen ist eine Unterlassungserklärung oft der sinnvollste Weg. Unberechtigte Abmahnungen können Sie zurückweisen. Im Zweifel konsultieren Sie einen Anwalt.
Markenarten & Beispiele
Wortmarken
Bestehen aus Wörtern, Buchstaben oder Ziffern in Standard-Schrift (z.B. „ADIDAS“ EUTM 2 288 355, „JUST DO IT“ EUTM 514 984). Schutz gilt für alle Darstellungsformen des Begriffs.
Bildmarken
Schützen grafische Elemente oder Logos (z.B. Adidas-Logo EUTM 5 271 598). Kombinationen aus Wort und Bild gelten als Wort-Bild-Marken. Dateiformat: JPEG.
3D-/Formmarken
Schützen Produktformen oder Verpackungen (z.B. Toblerone-Dreieck EUTM 31 203). Akzeptierte Formate: JPEG, OBJ, STL, X3D.
Besondere Markenformen
- Farbmarken: Einzelne Farben oder Kombinationen (EUTM 3 286 614), Format: JPEG
- Klangmarken: Audio-Signaturen (EUTM 1 480 805), Formate: JPEG, MP3 (≤2MB)
- Bewegungsmarken: Animierte Logos (EUTM 5 338 629), Formate: MP4/JPEG
- Multimedia: Kombinationen aus Bild/Ton (EUTM 17 941 596), Format: MP4 (≤20MB)