Häufige Fragen

Deutsche Marke (4)

Nationale Marken sind kostengünstiger (ab 290 €) und in der Regel schneller registrierbar. EU-Marken (ab 850 €) bieten hingegen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Faustregel gilt: Wer geschäftlich in mehreren EU-Ländern aktiv ist oder dies plant, sollte eine Unionsmarke in Erwägung ziehen.

Wird eine Unionsmarke angestrebt, empfehlen wir aus Gründen der Absicherung zusätzlich die parallele Anmeldung einer deutschen Marke. So ist gewährleistet, dass der Markenschutz für Deutschland bestehen bleibt, falls es im Rahmen der Unionsmarke zu Problemen mit absoluten oder relativen Schutzhindernissen in anderen EU-Mitgliedstaaten kommt.

Category: Deutsche Marke

Nein, das DPMA prüft nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Inhaber bestehender Marken können nach Eintragung Widerspruch erheben. Eine professionelle Markenrecherche vor Anmeldung ist daher essenziell.

Category: Deutsche Marke

Eine Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach Registrierung ernsthaft genutzt werden, sonst kann sie wegen Nichtbenutzung gelöscht werden. Die Benutzung muss für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen im relevanten Gebiet erfolgen.

Category: Deutsche Marke

Bei den Markenämtern gilt Folgendes: Für deutsche Marken beträgt die Zeit bis zur Registrierung in der Regel 3 bis 4 Monate. Bei EU-Marken erfolgt die formale Prüfung zwar innerhalb weniger Wochen, die Eintragung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist. Gegen Aufpreis sind bei den Ämtern beschleunigte Verfahren möglich. Die Dauer der Bearbeitung ist rechtlich allerdings von untergeordneter Bedeutung, da der Markenschutz rückwirkend ab dem Anmeldetag gilt.

EU-Marke (Unionsmarke) (1)

Nationale Marken sind kostengünstiger (ab 290 €) und in der Regel schneller registrierbar. EU-Marken (ab 850 €) bieten hingegen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Faustregel gilt: Wer geschäftlich in mehreren EU-Ländern aktiv ist oder dies plant, sollte eine Unionsmarke in Erwägung ziehen.

Wird eine Unionsmarke angestrebt, empfehlen wir aus Gründen der Absicherung zusätzlich die parallele Anmeldung einer deutschen Marke. So ist gewährleistet, dass der Markenschutz für Deutschland bestehen bleibt, falls es im Rahmen der Unionsmarke zu Problemen mit absoluten oder relativen Schutzhindernissen in anderen EU-Mitgliedstaaten kommt.