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Wie lange ist eine Unionsmarke gültig und kann sie verlängert werden?
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EU-Marke (Unionsmarke)
Eine eingetragene Unionsmarke ist 10 Jahre gültig – gerechnet ab dem Anmeldetag.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Schutz beliebig oft um jeweils weitere 10 Jahre verlängert werden. Voraussetzung ist, dass die Verlängerung rechtzeitig beantragt und die entsprechende Verlängerungsgebühr gezahlt wird.
Das EUIPO informiert Markeninhaber frühzeitig über das bevorstehende Ablaufdatum. Die Verlängerung kann bereits ein Jahr vor Ablauf beantragt werden. Auch eine verspätete Verlängerung ist innerhalb einer Nachfrist von sechs Monaten noch möglich – gegen Zahlung eines Zuschlags.
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