Wer kann Inhaber einer Unionsmarke sein?

Category: EU-Marke (Unionsmarke)

Inhaber einer Unionsmarke können alle natürlichen oder juristischen Personen sein – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Sitz. Dazu zählen auch:

  • Einzelpersonen
  • Unternehmen jeder Rechtsform (z. B. GmbH, AG, KG)
  • Vereine und Stiftungen
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie Universitäten oder Gemeinden

Die Unionsmarke steht also nicht nur privatwirtschaftlichen Akteuren offen, sondern kann auch von öffentlichen Institutionen zur Kennzeichnung und zum Schutz ihrer Dienstleistungen oder Projekte genutzt werden.


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