Gilt die Unionsmarke auch in Gebieten außerhalb des europäischen Festlands?

Category: EU-Marke (Unionsmarke)

Ja, die Unionsmarke gilt auch in bestimmten Gebieten außerhalb des europäischen Festlands, sofern diese besondere Beziehungen zu einem EU-Mitgliedstaat haben und das Unionsrecht dort Anwendung findet. Dazu zählen u. a.:

  • Kanarische Inseln
  • Ceuta und Melilla
  • Azoren und Madeira
  • Französische Überseegebiete wie Martinique, Guadeloupe, Réunion, Mayotte, Französisch-Guayana und Saint-Martin (FR)
  • Åland-Inseln

In diesen Regionen entfaltet die Unionsmarke grundsätzlich dieselbe Schutzwirkung wie im übrigen EU-Gebiet. Die konkrete unionsrechtliche Situation wird vom EUIPO in Abstimmung mit der Europäischen Kommission bewertet.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmtes Gebiet vom Schutz der Unionsmarke umfasst ist, beraten wir Sie gerne individuell.


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