Archive: FAQs

  • Was sind 3D-/Formmarken?

    Produktformen oder Verpackungen können als 3D-Marke geschützt werden – sofern sie die nötige Unterscheidungskraft besitzen. Ein bekanntes Beispiel ist das Toblerone-Dreieck (Unionsmarke Nr. 000031203). Zur Anmeldung akzeptieren die Markenämter verschiedene Dateiformate für die Darstellung der Formmarke. Gängige Formate sind: Wichtig ist, dass die eingereichten Dateien die Form klar und eindeutig wiedergeben. Bei 3D-Datenmodellen sollte zusätzlich…

  • Was sind Bildmarken?

    Die Sicherung grafischer Elemente oder Logos, wie beispielsweise das Adidas-Logo (EUTM 5 271 598). Kombinationen aus Wörtern und Bildern werden als Wort-Bild-Marken klassifiziert. Um diese Marken korrekt zu registrieren, ist das bevorzugte Dateiformat JPEG, da es eine hohe Qualität bei gleichzeitig kompakten Dateigrößen bietet.

  • Was sind Wortmarken?

    Die Begriffe bestehen aus Wörtern, Buchstaben oder Ziffern, die in einer Standard-Schriftart dargestellt sind (zum Beispiel „ADIDAS“ mit der eingetragenen Gemeinschaftsmarke EUTM 2 288 355 und „JUST DO IT“ mit der eingetragenen Gemeinschaftsmarke EUTM 514 984). Der rechtliche Schutz erstreckt sich über alle möglichen Darstellungsformen dieser Begriffe.

  • Was tun bei einer Abmahnung?

    Prüfen Sie zunächst die Berechtigung der Vorwürfe. Bei berechtigten Ansprüchen ist eine Unterlassungserklärung oft der sinnvollste Weg. Unberechtigte Abmahnungen können Sie zurückweisen. Im Zweifel konsultieren Sie einen Anwalt.

  • Wie wehre ich mich gegen Markenverletzungen?

    Sie können Abmahnungen versenden oder gerichtlich vorgehen (Unterlassung/Schadensersatz). Die Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, sie für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu verwenden.

  • Prüft das DPMA vorhandene Marken?

    Nein, das DPMA prüft nicht, ob Ihre Marke ältere Rechte verletzt. Inhaber bestehender Marken können nach Eintragung Widerspruch erheben. Eine professionelle Markenrecherche vor Anmeldung ist daher essenziell.

  • Wie lange dauert die Registrierung?

    Bei den Markenämtern gilt Folgendes: Für deutsche Marken beträgt die Zeit bis zur Registrierung in der Regel 3 bis 4 Monate. Bei EU-Marken erfolgt die formale Prüfung zwar innerhalb weniger Wochen, die Eintragung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist. Gegen Aufpreis sind bei den Ämtern beschleunigte Verfahren möglich. Die Dauer der Bearbeitung ist…

  • Was sind Nizza-Klassen?

    Die internationale Nizza-Klassifikation teilt Waren und Dienstleistungen in 45 Kategorien ein. Bei der Anmeldung müssen Sie angeben, für welche Klassen Schutz beansprucht wird. Die meisten Marken benötigen 1-3 Klassen für ausreichenden Schutz.

  • Deutsche Marke oder EU-Marke?

    Nationale Marken sind kostengünstiger (ab 290 €) und in der Regel schneller registrierbar. EU-Marken (ab 850 €) bieten hingegen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Faustregel gilt: Wer geschäftlich in mehreren EU-Ländern aktiv ist oder dies plant, sollte eine Unionsmarke in Erwägung ziehen. Wird eine Unionsmarke angestrebt, empfehlen wir aus Gründen der Absicherung zusätzlich die…

  • Was ist die Benutzungspflicht?

    Eine Marke muss innerhalb von 5 Jahren nach Registrierung ernsthaft genutzt werden, sonst kann sie wegen Nichtbenutzung gelöscht werden. Die Benutzung muss für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen im relevanten Gebiet erfolgen.