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Anmeldung zum Transparenzregister
Wir übernehmen die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldung Ihrer Gesellschaft im Transparenzregister nach § 20 GwG – fristgerecht, rechtssicher und zuverlässig. Betroffen sind GmbH, AG, SE, KGaA, eG, Partnerschaften und andere juristische Personen. Unsere Leistungen: Prüfung der Mitteilungspflicht, Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten und Kommunikation mit der registerführenden Stelle.
Beschreibung
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten – wir übernehmen die Anmeldung oder Korrekturmeldung zum Transparenzregister für Sie
90,00 € zzgl. USt
pro Gesellschaft
Juristische Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften sind nach § 20 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Die früher geltende Mitteilungsfiktion für Handelsregistergesellschaften ist entfallen – alle Unternehmen sind zur aktiven Anmeldung verpflichtet.
Wer ist betroffen?
Alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften, insbesondere:
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Aktiengesellschaften (AG), SE, KGaA (ab 31.03.2022)
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GmbH, eG, Partnerschaftsgesellschaften, SCE (ab 30.06.2022)
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Sonstige Gesellschaften (ab 31.12.2022)
Auch nachträgliche Änderungen der wirtschaftlich Berechtigten sind unverzüglich an das Register zu melden.
Zweck des Registers
Das Transparenzregister dient der Offenlegung derjenigen natürlichen Personen, die tatsächlich die Kontrolle über Unternehmen ausüben. Ziel ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch erhöhte Transparenz in Unternehmensstrukturen.
Bußgeldrisiko bei Verstößen
Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Wir übernehmen die Meldung – rechtssicher und zuverlässig
Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die:
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Prüfung der Mitteilungspflicht
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Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten
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Kommunikation mit der registerführenden Stelle
Bewertungen
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